„Es gibt keine Klebstoffe, die nicht kleben sondern nur falsche Anwendung oder mangelhafte Vorbereitung der Substrate.“, so lautet eine Binsenweisheit, die in Schulungen oder Reklamationsfällen gerne von den Klebstoffherstellern zitiert wird. Zum richtigen Einsatz von Klebstoffen gehört natürlich die Beachtung der wichtigsten Vorgaben und damit auch die möglichst korrekte Einhaltung der vorgegebenen Klebstoffmenge. Zu wenig Klebstoff kann da ebenso kritisch sein wie zu viel.
Die systematische Überprüfung von Zahnleisten unterschiedlicher Hersteller im Markt hatte in der Vergangenheit gezeigt, dass insbesondere bei feinen Zahnungen (z. B. TKB A2, B1) größere Abweichungen von den vorgegebenen Sollmaßen vorkommen, die durchaus zu Qualitätsproblemen führen können. So kann eine zu grobe Zahnung im Fall von elastischen Bodenbelägen zwangsläufig zu Verdrückungen und bleibenden Resteindrücken nach Punktbelastung führen oder auch finanzielle Abweichungen von der Kalkulation verursachen.
Neues TKB-Merkblatt 6 definiert Qualitätsanforderungen Unter der Bezeichnung TKB-Merkblatt 6 hat die Technische Kommission Bauklebstoffe gemeinsam mit dem IFR Köln und zwei namhaften Werkzeugherstellern eine völlig neue Fassung ihres Merkblattes erstellt. Wurde bereits in der ersten Fassung aus dem Jahr 2000 großer Wert darauf gelegt, sinnvolle Zahnformen und Geometrien vollständig zu erfassen und möglichst genau zu beschreiben, so geht das neue Merkblatt darüber hinaus. Es beschreibt nicht nur die Geometrie und Abmessungen der Kerben bzw. Zahnungen und weist den so definierten Werkzeugen TKB-Kurzbezeichnungen zu. Es definiert neben den Sollmaßen auch die maximal zulässigen Toleranzen. Selbst für den zur Herstellung verwendeten Federstahl legt das Merkblatt Qualitätsanforderungen fest.
Qualität ist, wo TKB draufsteht Papier ist gemeinhin geduldig, das hat das „alte“ TKB-Merkblatt leider gezeigt. Was also nützen Qualitätsanforderungen und -definitionen, wenn sie nicht überprüft werden, sich niemand daran hält? In diesem Punkt setzt die TKB heute auf die Eigenverantwortung der Hersteller, die sich zu Qualität bekennen, und auf die selbst regulierenden Kräfte des Marktes. Dabei ist inzwischen ein ganz wichtiger Schritt gelungen, indem gleich acht Werkzeughersteller schriftlich und rechtsverbindlich erklärt haben, als TKB-Zahnung nur solche zu bezeichnen, die nach dem neuen Merkblatt gefertigt wurden und die darin enthaltenen, maximal definierten Toleranzen nicht überschreiten. Die Liste der Hersteller kann im Internet unter www.klebstoffe.com in der ständig aktualisierten Version des TKB-Merkblatt 6 eingesehen werden.
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