Die TKH informiert:
Die Frage, ob im Fensterbau eine bauaufsichtliche Zulassung für Klebstoffe notwendig ist, wird derzeit im Markt kontrovers diskutiert. Hierzu stellt die Technische Kommission Holzklebstoffe (TKH) im Industrieverband Klebstoffe fest, dass eine bauaufsichtliche Zulassung im Normalfall nicht erforderlich ist.
Eine bauaufsichtliche Zulassung ist abhängig von der Funktion eines Bauteils innerhalb eines Bauwerkes; sie gilt nur für tragende Bauteile. Normale Fenster werden in der Regel als so genannte „Lochfenster“ eingebaut und vom Statiker als nicht tragendes Bauteil eingesetzt.
Insofern findet die DIN 1052 „Holzbauwerke, Berechnung und Ausführung, Teil 1“ für Klebstoffe im Fensterbau keine Anwendung, d. h. es besteht keine verpflichtende Notwendigkeit nach DIN EN 301 und DIN EN 302 „Klebstoffe für tragende Holzbauteile“ geprüfte Klebstoffe einzusetzen. Diese Systeme finden ihren Einsatzbereich ausschließlich in der Herstellung tragender Holzbauteile.
Bei der Klebstoffauswahl sollte vielmehr darauf geachtet werden, dass die in der Fertigung eingesetzten Klebstoffe feuchtigkeits- und wärmebeständig sind, d. h. sie sollten entsprechend den Normanforderungen DIN EN 204 „Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nichttragende Anwendungen“ bzw. prEN 14 257 (WATT ´91) geprüft und entsprechend klassifiziert sein.
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